§ 4 Mitgliedschaft(1) Mitglied der AGHB e.V. kann jeder Verein oder Club werden, der die Ziele der AGHB e.V. unterstützt.(2) Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch Beitrittserklärung gegenüber dem Vorsitzenden der AGHB e.V. Die Beitrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft endgültig. Es erfolgt eine Aushändigung der Satzung um diese zur Kenntnis zu nehmen. Der Verein oder Club gilt als aufgenommen, wenn er die Satzung der AGHB e.V. anerkennt und eine schriftliche Satzung erhält.(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss.(4) Der Austritt eines Vereins oder Club ist nur zum 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor Ende des Geschäftsjahres.(5) Wenn ein Verein oder Club gegen die Ziele und Interessen der AGHB e.V. schwer verstoßen hat oder gegen das Tierschutzgesetz verstößt, kann er durch die Vorstandschaft mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Verein oder Club muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungsnahme gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
§ 7 Der Vorstand(1) Der Vorstand besteht aus 8 Mitgliedern Die Vereinsleitung besteht ausa) dem 1. Vorsitzendenb) dem 2. Vorsitzendenc) dem Schriftführerd) dem 1. Kassiere) dem 2. Kassierf) den drei Beisitzer(2) Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Der 1. und 2. Vorsitzende sind zur Vertretung des Vereins berechtigt; jeder von ihnen ist einzeln zu Vertretung des Vereins berechtigt. Es wird bestimmt, dass im Innenverhältnis der 2. Vorsitzende nur im Falle der Ver- hinderung des 1. Vorsitzenden den Verein vertreten darf. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem 1. und 2. Kassier sowie drei Beisitzern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.(3) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte der AGHB e.V. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.(4) Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens 4 mal statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen. Vorstands- sitzungen sind Beschlussfähig, wenn 5 Vorstandsmitglieder anwesend sind.(5) Der Vorstand fast seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.(6) Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.